Übersiedlungsgut /
Umzugsgut

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I. Definition

II. Fahrzeuge

III. Übersiedlung nach DE

IV. Unser Service

Definition

Was ist Übersiedlungsgut?

Übersiedlungsgut bezeichnet das persönliche Eigentum, das bei einem Umzug über Zollgrenzen hinweg mitgenommen wird. Dafür gelten weltweit ganz unterschiedliche Bestimmungen, über die man sich vor einer Auswanderung bei den jeweils zuständigen Zollbehörden der jeweiligen Länder informieren sollte.

Übersiedlung aus Deutschland ins Ausland

Relativ einfach gestaltet sich der Ablauf bei einer Übersiedlung im EU Raum, da die Vereinheitlichung der Bestimmungen eine freie Wohnsitzwahl in den Mitgliedsstaaten ermöglicht und dem Übersiedlungsgut zoll- und steuerrechtliche Befreiungen zusichert. Ähnlich problemlos gestaltet es sich in den übrigen europäischen Ländern und auch zahlreichen Mittelmeeranrainerstaaten.

Etwas problematischer wird es dann bei den klassischen Auswanderungsländern USA, Kanada und Australien, die teilweise ganz andere Rechtsnormen besitzen und ein Übersiedeln an gewisse Voraussetzungen knüpfen, die nicht jedermann auf Anhieb erfüllen kann.

In vielen anderen Ländern der Welt sollte man sich ein Auswandern nicht zu einfach vorstellen. In der Regel trifft man auf einen unbekannten Sprach- und Kulturraum, klimatisch stark abweichende Bedingungen und eine wesentlich einfachere Infrastruktur. Nicht alles, was wir als absolut notwendig betrachten, wird dort als Übersiedlungsgut angesehen und zollfrei behandelt.

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, kann sein Übersiedlungsgut gemäß der Zollbefreiungsverordnung relativ einfach mitbringen. Selbiges gilt übrigens auch für das in der gleichen Verordnung geregelte Heiratsgut und das Erbschaftsgut. Es gibt nur einige wenige Einschränkungen und natürlich etwas ‚Papierkrieg‘.

Was gehört zum Übersiedlungsgut?

Zum Übersiedlungsgut gehören:

• Hausrat
• Privatfahrzeuge
• Haus- und Reittiere
• Tragbare Instrumente und Geräte

Nicht zum Übersiedlungsgut gehören:

• Gewerblich genutzte Gegenstände
• Nutzfahrzeuge
• Produktionsrohstoffe

Eingeschränkt zum Übersiedlungsgut gehören:

• Waffen/Munition
• Artengeschützte Tiere und Gegenstände
• Schmuck und Rohdiamanten

Bei dieser letzten Gruppe sind die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften genau zu beachten, gegebenenfalls müssen Einzelgutachten eingeholt werden.

Fahrzeuge

Nach diesem eher allgemeinen Überblick über das sogenannte Übersiedlungsgut wollen wir uns nun mit dem uns naheliegenden Thema Fahrzeuge beschäftigen. Wer nicht gerade einen Steinway Flügel besitzt, für den ist in der Regel sein Fahrzeug der wertvollste Besitz. Damit ist nicht unbedingt der ideelle Wert gemeint, aber auf den tatsächlichen Gegenwert trifft es häufig zu. Fahrzeuge lassen sich auch nicht einfach so im Handgepäck verstauen, ihre Übersiedlung benötigt immer einen gewissen Aufwand, sowohl zeitlich als auch finanziell.

Fahrzeuge sind aber noch aus einem anderen Aspekt eine genauere Betrachtung wert. Es handelt sich bei ihnen zwar um ein privates Besitztum, aber während man einen Küchenstuhl vollkommen nach eigenem Gutdünken nutzen kann und darf, gilt genau das nicht für Fahrzeuge. Von allen Gegenständen eines Überführungsgutes sind sie den meisten Beschränkungen unterworfen, der Besitz für sich genommen ist nur selten problematisch, aber bei der Nutzung sieht es ganz anders aus. Fahrerlaubnis, Fahrzeugsteuer, Versicherungsschutz, Zulassungsbestimmungen, Verkehrsregeln – all das kann sich mit jedem Grenzübertritt ändern.

​Privatfahrzeuge von Deutschland ins Ausland

Relativ einfach gestaltet sich die Angelegenheit Übersiedlungsgut ‚Privatfahrzeug‘ in den Mitgliedsstaaten der EU. Dank der weitestgehend einheitlichen Normen, kann man sein Fahrzeug einfach über die Grenze(n) fahren, meldet es steuerlich an, schließt die notwendigen Versicherungen ab und versucht, sich den Verkehrsregeln und dem tatsächlich vorhandenen Verkehrsverhalten anzupassen. Sollte es sich bei dem eingeführten Fahrzeug um einen Neuwagen handeln, wird unter Umständen allerdings eine Steuernacherhebung fällig. Dieser gesamte Vorgang wird auch in den restlichen europäischen Staaten ganz ähnlich oder sogar gleich gehandhabt.

Anders sieht es beim Rest der Welt aus, vom Privatfahrzeug als Übersiedlungsgut wird häufig abgeraten. Die Gründe sind vielfältig und oft durchaus nachvollziehbar. Man sollte sich von vornherein Gedanken über die Kosten/Nutzen Relation machen und immer die Infrastruktur des neuen Landes genau betrachten. Fachleute und Experten raten dazu, kein Fahrzeug zu überführen, sondern vor Ort eines zu kaufen.

​Privatfahrzeuge von Deutschland in die USA

Gut, für einen 25 Jahre alten Kompaktwagen nach Sierra Leone mag das noch jeder nachvollziehen, aber für ein drei Jahre altes Sportcoupe der oberen Mittelklasse nach den USA? Nun, gerade die USA sind für viele Menschen aus beruflichen Gründen ein Übersiedlungsziel. Die ausgezeichnete Infrastruktur sorgt dafür, dass eine Neuanschaffung von Hausrat oft billiger ist als der Transport des bisherigen Hausrates und das gilt eigentlich auch für das Privatfahrzeug.

Grundsätzlich muss man wissen, dass in allen weiter oben angeführten fünf Punkten ein erheblicher Unterschied zwischen Deutschland und den USA besteht. Das zeigt sich am deutlichsten in den Zulassungsbedingungen, primitiv gesagt sind deutsche Autos im amerikanischen Straßenverkehr verboten und das gilt umgekehrt auch für US Autos in Deutschland. Man muss schon etwas genauer werden, um die Fälle darzustellen, in denen es doch möglich ist, ein Fahrzeug aus Deutschland in den USA legal im Straßenverkehr zu bewegen.

Prinzipiell lassen sich vier verschiedene Fallgruppen unterscheiden:

Fahrzeuge des diplomatischen Dienstes, der Bundeswehr, Rennfahrzeuge und reine Ausstellungsfahrzeuge sind von Beschränkungen ausgenommen.

Privatfahrzeuge dürfen bis zu 12 Monaten mit ihrer deutschen Zulassung und dem deutschen Führerschein gefahren werden. Sie dürfen nicht verkauft werden, müssen nach 12 Monaten wieder ausgeführt werden oder werden zwangsweise verschrottet.

Historische Fahrzeuge unterliegen eigenen Bestimmungen und können relativ einfach zugelassen werden, wenn die entsprechenden Nachweise beigebracht werden können.

Alle anderen Fahrzeuge sind nicht konform mit US-Bestimmungen und können daher nicht ohne Weiteres in Betrieb genommen werden.

Fahrzeug-Normungen in den USA

Gruppe 1 (Diplomatische Fahrzeuge) kommt für Übersiedler nicht in Betracht, Gruppe 2 (Privatfahrzeuge bis 12 Monate) richtet sich nur an Touristen und Durchreisende, Gruppe 3 (Historische Fahrzeuge) ist für Besitzer von Oldtimern interessant, aber für die meisten Übersiedler hat nur Gruppe 4 eine Relevanz. Um eine Zulassung für die USA zu erhalten, müssen zwei wichtige Normungen erfüllt werden.

Zunächst wäre da die EPA (Environmental Protection Agency), die in den USA die Abgasvorschriften festlegt. Da die USA/Kanada, wie übrigens auch China, ein ganz eigenes Abgasnormungsverfahren hat, sind die EU gültigen Grenzwerte uninteressant und es muss ein Einzelnachweis in den USA erbracht werden. Man darf dabei nicht vergessen, dass die US Vorschriften teilweise schärfere Vorgaben haben als die EU.

Zudem kommt das DOT (Department of Transportation), es legt in den USA die Sicherheitsvorschriften fest. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge müssen zumindest in den Bereichen Beleuchtung, Stoßstangen und Seitenaufprallschutz auf US Bestimmungen umgebaut werden. Dafür benötigt man eine zugelassene Spezialwerkstatt und sollte einen RI (DOT Registered Importer) mit der Abwicklung betrauen. Zudem muss unter Umständen eine DOT Kaution beim Zoll hinterlegt werden.

Diese Prozedur ist nicht nur umständlich, sie ist vor allem sehr teuer. Zieht man die weiter oben angeführte Kosten/Nutzen Relation zu Rate, ist es eigentlich unsinnig, ein Privatfahrzeug als Überführungsgut in die USA zu bringen. Generell sind die Fahrzeuge dort neu wie gebraucht deutlich günstiger als in Deutschland und man sollte berücksichtigen, dass man für sein ‚deutsches‘ Modell nur sehr schlecht, dafür aber sehr teuer notwendige Ersatz- oder Verschleißteile bekommt. Oder ganz einfach zusammengefasst – selbst der 25 Jahre alte Kompaktwagen in Sierra Leone ist vernünftiger!

Übersiedlung nach Deutschland

​Zollbestimmungen für Übersiedlungsgut in Deutschland

Um in den Genuss der Zollbefreiungsverordnung zu kommen, ist zunächst ein korrekter und ordentlicher Umgang mit den notwendigen Formalitäten ratsam. Dazu gehört ein Nachweis, dass man mindestens 12 Monate (bei begründeten Härtefällen auch weniger) außerhalb der EU seinen Hauptwohnsitz hatte und man die deklarierten Waren mindestens 6 Monate in seinem Besitz hatte. Dann muss für eine deutsche Zollabfertigung innerhalb von 6 Monaten ein Wohnsitz in Deutschland genommen werden und die Waren innerhalb von 12 Monaten in Gebrauch genommen werden. Genau so lange unterliegen sie der zollamtlichen Überwachung, sie dürfen nicht verliehen, vermietet, verpfändet, verschenkt oder gar verkauft werden. In allen Fällen wird die Zollbefreiung aufgehoben und eine Nacherhebung veranlasst.

Privatfahrzeuge im Übersiedlungsgut

Zu den Fahrzeugen gehören Fahrräder, PKWs (eventuell auch mit Anhänger), Campingwagen, Wassersportfahrzeuge, Sportflugzeuge und Motorräder. Bereits bei mehr als einem Fahrzeug pro Kategorie kann auf gewerbsmäßigen Handel geschlossen werden, eine gute Begründung muss vorgelegt werden. Für jede Kategorie ist außerdem ein Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug in den letzten 6 Monaten auf den Namen des Übersiedlers zum Verkehr im Ausreiseland zugelassen war.

Privatfahrzeuge von den USA nach Deutschland

Nehmen wir kurz das Wichtigste vorneweg: Ja, es ist möglich, ein Fahrzeug aus den USA zollfrei als Überführungsgut mit nach Deutschland zu bringen. Weiter oben sind schon gewisse rechtliche Voraussetzungen genannt worden und man wird nicht umhinkommen, weitere Mühen und Kosten auf sich zu nehmen, um dann auch ordnungsgemäß am deutschen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Betrachten wir zunächst den Kosten/Nutzen Faktor eines US-Fahrzeugs (und auf diese Fahrzeuge wollen wir uns jetzt beschränken). Der Anschaffungspreis in den USA ist verhältnismäßig günstig, die Unterhaltskosten hier sind es nicht und ein wirklicher Nutzen ist bei den meisten US Fahrzeugen eher auch nicht vorhanden. Wohl aber besitzen die Amis eine Fangemeinde und eine exotische Anziehungskraft wie die italienischen oder die britischen Nobelsportwagen. In solchen Fällen zählt also der ideelle Wert. Zudem bieten die amerikanischen Hersteller nur relativ wenige ihrer Modelle in Deutschland an und diese sind auch in der Anschaffung ziemlich teuer.

Normalerweise kommen die Fahrzeuge in Bremerhaven an und können nach Erledigung der Zollformalitäten für die EU-weit gültigen Zulassungsbestimmungen umgerüstet werden. Hier kommen wir zum Zug. Wir können das komplette Datenblatt für ein US Fahrzeug erstellen, in dem alle relevanten Gutachten enthalten sind.

Unser Datenblatt-Service

Alle unsere Datenblätter und Abgasgutachten sind geprüft, bestätigt und gesiegelt. Sie sind offiziell bei DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS, Behörden und KFZ Zulassungsstellen anerkannt und werden bei den Fahrzeugprüfungen gemäß §21 StVZO / §13 EG-FGV benötigt bzw. sind zwingend erforderlich. Jedes Datenblatt wird speziell nur auf die VIN/FIN (Fahrgestellnummer) eines Fahrzeugs ausgestellt und deshalb bei allen DEKRA-, GTÜ-, KÜS- und TÜV-Prüfstationen problemlos akzeptiert.

Datenblatt Aufbau

Das komplette Datenblatt enthält folgende Bestandteile:

• Abgasgutachten mit gültiger Euro-Norm Einstufung (auch mit V7-Wert / CO2 Wert)
• Lichttechnisches Gutachten bei Beleuchtungseinrichtung ohne E-Prüfzeichen
• EMV-Gutachten (Elektromagnetische Verträglichkeit)
• Bremsen-Gutachten
• Geräuschgutachten
• Leistung/ Höchstgeschwindigkeit/ Maße/ Gewichte

› Bestandteile im Detail

Unsere Leistungen

Momentan sind bei uns die Datenbestände für über 30.000 Fahrzeuge online einsehbar und erweitern unser Angebot kontinuierlich. Sollte sich ein Fahrzeug nicht in der Liste befinden, richten Sie eine Anfrage per Email, WhatsApp oder Telefon an uns, in der Regel können wir helfen.

Des weiteren können wir Ihnen auch die komplette technisch notwendige Umrüstung und die obligatorische Fahrzeugprüfung entweder in Bremen oder in Wuppertal anbieten. Für besondere Exoten können sogar die in solchen Fällen unumgänglichen Einzelabnahmen zur Erstellung eines Abgasgutachtens durchgeführt werden. Zudem ist es uns möglich, im Rahmen der Umzugsregelung Ausnahmeregelungen bezüglich des Abgasverhaltens zu befürworten.

Ausnahmeregelungen gibt es für historische Fahrzeuge und die sollten genutzt werden, aber von der Ausnahmeregelung ein neueres Fahrzeug ohne gültiges Abgasgutachten nur mit der technischen Umrüstung zuzulassen, kann man nur dringend abraten. Das Fahrzeug erhält keine Euro-Norm Einstufung und wird deshalb in der schlechtesten Emissionsklasse (Schlüssel 088/ 00) geführt. Die KFZ Steuer liegt etwa 4 mal höher als bei einem klassifizierten Fahrzeug, bei einem hubraumstarken Wagen kommen da über 1.000€ jährliche Mehrkosten hinzu. Noch viel schlimmer – ein solches Fahrzeug erhält keine Umweltplakette! Was nutzt ein Auto, wenn es in Umweltzonen nicht mehr benutzt werden darf?

In der Regel bleiben die Kosten für eine Umrüstung und Abnahme in Deutschland allerdings sehr viel günstiger als umgekehrt in den USA. Natürlich lohnt es sich nicht unbedingt, einen älteren Golf als Übersiedlungsgut einzuführen, bei den Fahrzeugen der diversen US Hersteller lohnt es sich aus Kostengründen allerdings in den meisten Fällen. Wer also die Möglichkeit dazu hat – warum nicht?