Merkblatt
Fahrzeugmessung

(zur technischen Abnahme nach §21 StVZO o. §13 EG-FGV)

 

Kontakt

02129 / 57 82 990

0175 / 707 80 80

info@abgasdatenbank.com

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Diese Seite gibt Ihnen nähere Informationen zur Technischen Fahrzeugmessung, welche seit dem 01.05.2009 für die technische Abnahme nach §21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) oder §13 EG-FGV (Europäische Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) benötigt wird. Die Daten zur Fahrzeugmessung werden in einem Datenblatt eingetragen.

Umfang der Messungen


Erstellung eines Abgasgutachtens mittels eines zertifizierten Abgasprüfstandes im EU-Zyklus auf EURO- / Abgasnorm des entsprechenden Baujahres
(gepr. nach Richtlinie 70/220/EWG oder VO(EU) 715/2007 in den jeweils gültigen Fassungen)


Prüfung / Erstellung eines Nachweises für Geräusch – Emissionen
(gepr. nach Richtlinie 70/157/EWG in der jeweils gültigen Fassung)


Prüfung / Erstellung eines Nachweises der Bremsanlage
(gepr. nach 71/320/EWG oder VdTÜV-Merkbl. 754 i. Verb. m. §41 StVZO)

 


Prüfung / Erstellung eines Nachweises zur EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit)
(gepr. nach Richtlinie 72/245 in der jeweils gültigen Fassung)


Ermittlung von Leistung / Höchstgeschwindigkeit / Maßen / Gewichten
(durch einen aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) eines akkreditierten Dienstes)


Zusammenfassung aller Messergebnisse in einem TÜV-geprüften Datenblatt
geeignet zur Fahrzeugprüfung nach §21 StVZO / §13 EG-FGV durch einen akkreditierten Dienst und anschließender Möglichkeit zur Erlangung einer Fahrzeug Einzel-Betriebserlaubnis

 

Hinweise zur
Messung im Abgaslabor

Abgasmessungen sind grundsätzlich zeit- und kostenintensiv

Zur Messung sollte das Fahrzeug daher in einwandfreier Verkehrstauglichkeit bereitgestellt werden, ohne überflüssige Anbauteile (z.B. Dachboxen) und ohne zusätzliche Gewichte (Ladung, Gepäck, etc.). Vor dem Prüftermin muss das Fahrzeug mindestens 350 km auf eigener Achse mit höchster Kraftstoffqualität (102 ROZ) gefahren werden.

Es gibt keine ›Bestehensgarantie‹

In einem Abgasmesslabor müssen die entstehenden Kosten unabhängig vom Messergebnis bezahlt werden. Gemessen wird grundsätzlich der tatsächliche ‚Ist‚ Zustand des Fahrzeugs im jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus. Das Personal des akkreditierten Dienstes ist nicht für Einstellungen und Optimierungen zuständig. Abweichungen von den Herstellermessungen sind sehr wahrscheinlich, deren Werte können aber nicht zur Verbesserung von Messergebnissen herangezogen werden. Das gilt erst recht für RDE (Real Drive Emissions) Ergebnisse.

​Es gibt keine ›Folgegarantie‹

Wenn die Werte der Abgasmessung erheblich unterhalb der bestehenden Grenzwerte liegen, wird das entsprechend erstellte Datenblatt in der Regel als Grundlage für weitere baugleiche Fahrzeuge akzeptiert. Bei Werten deutlich unterhalb der bestehenden Grenzwerte muss bereits ein weiteres baugleiches Fahrzeug mit ähnlich guten Werten im Abgasmesslabor den Prüfzyklus bestehen. Bei Werten im näheren Bereich der Grenzwerte müssen dann schon mindestens drei erfolgreich geprüfte baugleiche Fahrzeuge nachgewiesen werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird, ob das erstellte Datenblatt als Grundlage dienen kann. Zu beachten ist auch, dass die Anforderungen mit der Einführung von WLTP und RDE stärker als in früheren Zeiten angestiegen sind.